Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

Schadensersatzansprüche von Beifahrer

Grundsätzlich kann der geschädigte Beifahrer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Fahrer sowie Versicherer des Fahrzeuges geltend machen. Sach- und Vermögensschäden sind allerdings dann nicht erstattungsfähig, wenn es sich bei dem Beifahrer um Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer des versicherten Fahrzeuges handelt, A.1.5.6 AKB 2015. Personenschäden sind von dem Kfz-Haftpflichtversicherer zu erstatten.

    Kürzung von Schadensersatzansprüchen wegen eigenen Mitverschuldens

Der Anspruch des Beifahrers kann aufgrund seines Mitverschuldens gekürzt werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Beifahrer eine Sicherungsmaßnahme nach § 21a StVO (wie Nichtanwendung von Sicherheitsgurten bzw. eines Schutzhelms) unterlassen hat und das Unterlassen sich auf den Eintritt der Verletzung auswirkte.

Eine Anspruchskürzung des Beifahrers kommt zudem in Betracht, wenn sich der Beifahrer auf eine Mitfahrt einlässt, obwohl der Fahrer fahruntüchtig ist. In einem solchen Fall kommt ein Mitverschulden des Beifahrers von 1/3 in Betracht (vgl. OLG Oldenburg 6.06.1997 - Az: 8 U 210/96).


Mein nagelneues Auto wurde bei einem Unfall erheblich beschädigt. Steht mir der volle Kaufpreis zu?

Der Anspruch auf Zahlung des vollen Kaufpreises besteht nur dann zu, wenn der Geschädigte nach dem Unfall ein neues Auto tatsächlich kauft. Sinn und Zweck der Schadensersatzansprüche ist, dass der Geschädigte so gestellt wird wie er vor dem schädigenden Ereignis stehen würde. Er soll sich nicht auf Kosten des Schädigers bereichern. Daher lehnt auch die Rechtsprechung eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis ab.
Mit anderen Worten: Wer den vollen Kaufpreis für einen Neuwagen ersetzt haben möchte, muss auch ein neues Auto kaufen (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.2020 – VI ZR 271/19).


Schrauben nach Reifenwechsel nachziehen!

Löst sich ein Rad nach einem in der Werkstatt durchgeführten Reifenwechsel, weil diese die Schrauben nicht richtig festgezogen hat, und wird daraufhin ein Unfall verursacht, so  kann der Schadensersatzanspruch des Autofahrers gegen die Werkstatt gekürzt werden, weil dieser die Schrauben nach einer Fahrt von 50 km nicht nachgezogen hat (vgl. LG München II, Urteil vom 09.04.2020 – 10 O 3894/17).


Ordnungswidrigkeiten

Fahrverbot in Pandemiezeiten

Wie sieht es mit Fahrverbot in Zeiten von Covid 19 aus? Die Anzahl von Covid-Infizierten steigt und mit Ihr das Risiko einer Ansteckung in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Muss ich wirklich meinen Führerschein abgeben? Sicherlich hat diese Frage viele von Ihnen beschäftigt. 

Mit dieser Frage musste sich auch das Kammergericht auseinandersetzen. Der Betroffene wehrte sich gegen den Bußgeldbescheid wegen eines fahrlässig begangenen qualifizierten Rotlichtverstoßes über 200 EUR mit einmonatigen Fahrverbot, weil er als Gesellschafter und Geschäftsführer eines Unternehmens auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.  

Das Kammergericht machte keine Ausnahme und bestätigte die bisherige Rechtsprechung. Die Verhängung des Fahrverbots ist objektiv vorhersehbar und selbstverschuldet.


Fazit:  Ein Absehen vom Fahrverbot kommt nur dann in Betracht, wenn die Anordnung des Fahrverbots eine außergewöhnliche Härte darstellt. Ein Fahrverbot während der Pandemie stellt grundsätzlich keine außergerichtliche Härte dar. Auch in Pandemiezeiten ist das Fahrverbot als selbstverschuldet hinzunehmen. Demnach bleibt es bei den alten Regeln.